Forstwirtschaft - Waldwirtschaft  = Aufgabe und Produktion über Generationen hinweg: Erst die Enkel werden die Endnutzung eines Waldbestandes erleben, den ihr Großvater gepflanzt / begründet hat. Wald ist:

 

  • Holzproduktion über Generationen
  • aber auch Lebensraum vielfältigster Tierpopulationen
  • Lunge unseres Ökosystems
  • Wasserreservoir und Puffer für ungebremstes Einleiten von Regen in Gräben + Flüsse

 

 

Unsere Produktionspalette reicht von Bauholz (Baumarten: Fichte, Lärche, Tanne, Kiefer, Rotbuche, Bergahorn, Esche) über Schleifholz und Papierholz, bis zu wertvollen Einzelstämmen für die Furnierindustrie.

 

 

 

Holz

Viele einzigartige Baudenkmäler der Welt haben Fundamente aus hölzernen Pfählen, wie beispielsweise die Reichstage in Stockholm und Berlin und fast alle Gebäude im westlichen Teil der Niederlande. Am bekanntesten ist natürlich die Lagunenstadt Venedig. Alleine unter der berühmten Kirche "Santa Maria della Salute" wurden etwa eine Million Lärchenpfähle verwendet. Venedig ist die großartigste aller "Pfahlbau-Siedlungen" denn alle seine mehr als 20.000 Häuser sind auf Holzpfählen gegründet.

Natur

Die Pflanzenwelt in den Alpen umfasst ein hunderte Pflanzenarten. Einige davon sind mit Pflanzen aus tieferen Höhenlagen, mit Pflanzen aus dem Mittelmeerraum und auch aus Skandinavien verwandt. Das Vorkommen der Arten verändert sich mit der Höhenlage. Typische Alpenpflanzen sind Enziane, Edelweiß, Almenrausch, Primeln, Hauswurze, Grünerlen und Latschen-Kiefern. Diese finden sich am Rennfeld, einem Ausläufer der Fischerbacher Alpen neben dem seltenen roten Petergstamm. Ein wesentlicher Bestandteil unseres Betriebes ist der Wald. Fichtenwälder, Fichten-Lärchenwälder und in den tieferen Lagen Mischwälder mit Rot- und Weißbuchen.

Grundlagen

Der Wald dient der Erholung des Menschen und der Holzproduktion ist aber auch Lebensraum der Wildtiere. Wald und Wild sind zwei Dinge die untrennbar miteinander verbunden sind. Es gehört zu unseren traditionellen Aufgaben, diese professionell zu lösen. Anpassen von Wildbeständen an die Tragfähigkeit des Lebensraumes bedeutet insbesondere, dass eine standortstaugliche Waldverjüngung ohne Zaun möglich sein muss und dass der Einfluss des Schalenwildes auf die Vegetation die wirtschaftlichen Grundlagen des Forstbetriebes nicht gefährden darf. Wildarten die zahlreich vorkommen, haben eine im Jahresverlauf festgelegte Jagdzeit. Wie viel und welches Wild erlegt werden soll, wird auf Grund des Wildbestandes und der Beurteilung der Vegetation von Forst- und Jagdbehörde festgelegt. Die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken ist in den §§ 33 und 34 des Forstgesetzes von 1975 geregelt. Dort steht, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Nicht benützt werden dürfen Waldflächen, für die gesetzliche Betretungsverbote bestehen sowie Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen und Wieder- und Neubewaldungsflächen bis zu einer Höhe von 3 m. Eine darüber hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig.