Forststraßen

 

 

 

 

 

Die erste Forststrasse in unserem Betrieb wurde im Jahr 1957 von Dr. Oscar von Pongratz – Lippitt errichtet. Diese ist der heutige Gemeindeweg vom Gabraungraben zu den Gehöften Fellner und Höfelbauer. Heute sind es fast 60 km mit einem Walderschließungsgrad von nahezu 85%. Straßenbau in den Wäldern braucht viel Erfahrung und Feingefühl für die Ansprüche der Natur und ihrer Bewohner. Deshalb passen wir unsere Forststraßen an die Landschaft an und bauen möglichst naturnahe.

 

 

Forstrassen sind heute für die nachhaltige Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unerlässlich. Sowohl der Transport von Personen, Geräten und Holz (Längsfunktion) als auch die Aufschliessung des Bestandes (Querfunktion) wären ohne diese nicht zu machen. Dabei sind drei Stufen der Walderschliessung zu unterscheiden:

1.)     Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz

2.)     Zugang zu den einzelnen Waldflächen

3.)     Anschluss der Teilflächen an die Hauptwege

 

Schottertransport

 

Die Tragfähigkeit von Forststrassen ist ganz wesentlich vom Wassergehalt des Unterbaus abhängig. Der Abfuhr überschüssigen Wassers kommt deshalb wesentliche Bedeutung zu. Alles Oberflächen-, Hang-, Quell-, und Sickerwasser, zum Teil auch Grundwasser, wird abgefangen und weggeleitet. Dies erfolgt durch Wasserspulen (Holz, Stahl oder Plastik), Abkehren und heute bei Neubauten primär in Form von bergseitigen Spitzgräben welche in Durchlassrohre münden (alle 150m, Durchmesser 30 cm).

 

Rundholztransport

 

Forststrassen gelten laut Forstgesetz als Wald und sind deshalb jenen Beschränkungen unterlegen die auch im Wald gelten. Die Benützung (Reiten,...) bzw. das Befahren (Auto, Motorrad, Mountainbike,…) von Forststrassen ist an die ausdrückliche Genehmigung des Grundeigentümers bzw. des Wegerhalters gebunden.

 

Durchlassrohr