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Die erste Forststrasse in unserem Betrieb wurde im Jahr 1957 von Dr. Oscar von
Pongratz – Lippitt errichtet. Diese ist der heutige Gemeindeweg vom
Gabraungraben zu den Gehöften Fellner und Höfelbauer. Heute sind es fast 60
km mit einem Walderschließungsgrad von nahezu 85%. Straßenbau in den
Wäldern braucht viel Erfahrung und Feingefühl für die Ansprüche der Natur
und ihrer Bewohner. Deshalb passen wir unsere Forststraßen an die
Landschaft an und bauen möglichst naturnahe.
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Forstrassen sind heute für die nachhaltige Bewirtschaftung von land-
und forstwirtschaftlichen Betrieben unerlässlich. Sowohl der Transport von
Personen, Geräten und Holz (Längsfunktion) als auch die Aufschliessung des
Bestandes (Querfunktion) wären ohne diese nicht zu machen. Dabei sind drei Stufen der Walderschliessung zu
unterscheiden:
1.)
Anschluss an das
öffentliche Verkehrsnetz
2.)
Zugang zu den
einzelnen Waldflächen
3.)
Anschluss der Teilflächen an die Hauptwege
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Die Tragfähigkeit von Forststrassen ist ganz wesentlich
vom Wassergehalt des Unterbaus abhängig. Der Abfuhr überschüssigen Wassers
kommt deshalb wesentliche Bedeutung zu. Alles Oberflächen-, Hang-, Quell-,
und Sickerwasser, zum Teil auch Grundwasser, wird abgefangen und
weggeleitet. Dies erfolgt durch Wasserspulen (Holz, Stahl oder Plastik),
Abkehren und heute bei Neubauten primär in Form von bergseitigen
Spitzgräben welche in Durchlassrohre münden (alle 150m, Durchmesser 30 cm).
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Forststrassen gelten laut Forstgesetz als Wald
und sind deshalb jenen Beschränkungen unterlegen die auch im Wald gelten.
Die Benützung (Reiten,...) bzw. das Befahren (Auto, Motorrad,
Mountainbike,…) von Forststrassen ist an die ausdrückliche Genehmigung des
Grundeigentümers bzw. des Wegerhalters gebunden.
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