Wald & Wild

 

 

 

 

 

Der Wald dient der Erholung des Menschen und der Holzproduktion ist aber auch Lebensraum der Wildtiere. Wald und Wild sind zwei Dinge die untrennbar miteinander verbunden sind. Gleichzeitig kann dieses Verhältnis auch zu Konflikten führen. Es gehört zu unseren traditionellen Aufgaben, diese professionell zu lösen.

 

Wildbach

 

Anpassen von Wildbeständen an die Tragfähigkeit des Lebensraumes bedeutet insbesondere, dass eine standortstaugliche Waldverjüngung ohne Zaun möglich sein muss und dass der Einfluss des Schalenwildes auf die Vegetation die wirtschaftlichen Grundlagen des Forstbetriebes nicht gefährden darf. Schalenwild übt als Pflanzenfresser immer einen Einfluss auf die Vegetation seines Lebensraumes aus. Schäden entstehen jedoch erst dann, wenn die vorgegebenen Ziele nicht oder nur durch hohen finanziellen Einsatz erreicht werden können. Die Aufgabe der Jagd besteht darin, den Bestand an heimischen Wildtieren zu erhalten und durch Regulation an die Tragfähigkeit des Lebensraumes anzupassen. Wildarten die zahlreich vorkommen, haben eine im Jahresverlauf festgelegte Jagdzeit. Wie viel und welches Wild erlegt werden soll, wird auf Grund des Wildbestandes und der Beurteilung der Vegetation von der Jagdbehörde festgelegt.

 

 

Die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken ist in den §§ 33 und 34 des Forstgesetzes von 1975 geregelt. Dort steht, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Nicht benützt werden dürfen Waldflächen, für die gesetzliche Betretungsverbote bestehen sowie Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen (Forstgärten, Holzlagerplätze, Gebäude, Bringungsanlagen einschließlich ihres Gefährdungsbereiches) und Wieder- und Neubewaldungsflächen bis zu einer Höhe von 3 m. Eine darüber hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig. Das Abfahren mit Skiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Zusätzlich darf der Waldeigentümer den Wald befristet oder dauernd sperren. Befristete Sperren zum Schutz der Waldbesucher sind vor allem im Gefährdungsbereich der Holzfällung und –bringung notwendig. Das Wandern während der Tageszeit, vor allem auf markierten Wanderwegen und Steigen, die von den Tourismusverbänden erhalten werden, ist grundsätzlich erlaubt. Der aufgestellten Beschilderung zur Sperrung von Wegen ist zur eigenen Sicherheit unbedingt Folge zu leisten.

 

Jagdliches Sperrgebiet

Forstliches Sperrgebiet

 

 

Unsere Naturflächen – Berge, Wälder und Wiesen sind Erholungsraum für Alle. Durch ihre Pflege und Bewirtschaftung sichern wir Lebensqualität. Jetzt und für künftige Generationen.